Achtung, Kinder haften für ihre Eltern
Wenn Sie Ihren Kindern im Pflegefall nicht zur Last fallen wollen
Pflegeversicherung - die wichtigsten Fakten im Überblick
- Wichtigkeit: Sehr hoch
- Warum: Die Kosten für die Pflegebedürftigen und deren Kinder können enorm sein und den wohlverdienten Ruhestand in Gefahr bringen. Im schlimmsten Fall tragen die Kinder einen großen Teil der Kosten
- Die Lücke kann bis zu 1.500 Euro pro Monat betragen
- Verschiedene Varianten der Absicherung: Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und der Pflege-Bahr.
Eine Thema, welches jede Aufmerksamkeit verdient: Die Pflege, bzw. die Pflegebedürftigkeit. Während die Deutschen (zumindest größtenteils) verstanden haben, dass sie etwas für die Altersvorsorge tun oder sich gegen die Berufsunfähigkeit absichern müssen, führt die Absicherung der Pflegebedürftigkeit ein Schattendasein. Das ist aber in Anbetracht der Zahlen ein trauriger Zustand:
- 2005 gab es insgesamt 2,1 Mio. Pflegebedürftige, 2010 schon 2,4 Mio., 2020 wird sich die Zahl auf 2,9 Mio. und 2030 auf 3,4 Mio. Pflegebedürftige steigern. 2050 sind gar 4,4 Mio. Pflegefälle prognostiziert.
Harte Fakten des Barmer Pflegereports 2016:
- Die Durchschnittliche Pflegedauer beträgt 6 Jahre bei Fragen und 7 Jahren bei Männern
- Jeder zweite Mann und 3 von 4 Frauen wird pflegebedürftig
- In 35 Jahren wird sich die Zahl der Pflegefälle verdoppeln
- 1,5 Millionen Menschen leben in Deutschland mit Demenz (Deutsche Alzheimer Gesellschaft)

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista
Aufbau der Pflegeversicherung in Deutschland – Reform PSG II
Die Kosten der Pflege hängen von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel den gewählten Pflegeleistungen, der Pflegestufe oder dem Pflegeheim.
Im Rahmen des Zweiten Pflegereformgesetz wurden zahlreiche Reformen umgesetzt. Die augenscheinlichste Änderung ist die Abschaffung der Pflegestufen I, II und III. Diese wurden ersetzt durch Pflegegrade. Die Pflegestufen I, II und II werden in die Pflegegrade 1 bis 5 aufgeteilt.

Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade
Bedeutung der Pflegegrade
Pflegegrade 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrade 2 – erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrade 3 – schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrade 4 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrade 5 – schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Neue Einteilung – weiterhin hohe Selbstbeteiligung
Nichts geändert hat sich natürlich an den enormen Kosten. Die Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung. Folgende Aufstellung zeigt ungefähre durchschnittliche Kosten (eigentliche Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) für ein Pflegeheim nach den alten Pflegestufe I, II und III.

Durchschnittliche Pflegekosten in einem Heim in Deutschland. Besonders in NRW sind die Kosten teilweise über 4.000 Euro.
Diese Kosten können je nach Bundesland stark schwanken. In Nordrhein-Westfalen entstehen Kosten von ungefähr 3.500 bis 4.000 Euro. Ein gleichwertiges Pflegeheim in Sachsen kostet „nur“ ca. 2.500 Euro im Monat. Je nach Service und Ausstattung oder ob ländlich oder in der Großstadt gelegen, können noch weitere Kosten hinzukommen.
Pänz-Vorsorge-Hinweis: Man sollte darüber hinaus nicht vergessen, dass in diesen Kosten kein Budget für private Dinge, wie Frisör- oder Fußpflegetermine, Nutzung von Internet oder TV enthalten sind.
Erstattung durch die gesetzliche Pflegeversicherung – oder wie hoch ist die Lücke
Auch nach Umsetzung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes sind die selbst zu tragenden Kosten enorm. Der Staat unterstützt im Falle einer Pflege mit finanziellen Leistungen. Folgende Grafik zeigt, wie hoch der Zuschuss in den verschiedenen den verschiedenen Pflegegraden ist. Die Leistungen der Pflegeversicherung 2017 sind im Vergleich zu 2016 aufgeführt. Die Leistungen haben sich geringfügig erhöht. Zum Teil sind diese sogar gleich geblieben. In einzelnen Fällen können diese sich verringert haben.
Die Leistungen der Pflegeversicherung unterteilen sich in Pflegegeld (z.b. ehrenamtliche Pflege durch Angehörige zu Hause), in Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste), Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) sowie Vollstationäre Pflege.

Was zahlt die Pflegeversicherung und wer zahlt den Rest
Der Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sagt kurz und knapp: Verwandte ersten Grades sind zum Unterhalt verpflichtet. Kinder haften demnach für den Unterhalt ihrer Eltern. Das heißt, sind die finanziellen Mittel älterer Menschen aufgebraucht, sind es Ihre Kinder, die für Ihre Kosten aufkommen müssen. Jedoch haften Kinder nicht unbegrenzt für ihre Eltern. Wie viel ein Kind zu leisten hat, hängt einerseits vom Lohn ab und andererseits auch von dem vorhandenen Vermögen ab.
Das Sozialamt geht in Vorleistung und holt sich das Geld wieder
Die wenigsten Pflegebedürftigen bekommen ausreichend Rente, so dass sie die Kosten selbst tragen können. Die Zahlungen der Pflegeversicherungen reichen in den meisten Fällen nicht aus. Zunächst zahlt das Sozialamt, doch das Geld versuchen sich die Ämter dann nach folgendem Schema zurückzuholen:
- Pflegebedürftige, laufende Einnahmen, Vermögen
- Ehegatte, laufende Einnahmen, Vermögen
- Kinder bei Überschreiten gewisser Selbstbehalte
- Sozialamt
Seit dem 01. Januar 2015 muss das Kind ab einem Nettoeinkommen i.H.v. 1.800 Euro für die pflegebedürftigen Eltern aufkommen.
Müssen die Kinder für die verbleibenden Kosten aufkommen, wird auch das eigene Vermögen herangezogen. Dazu gehören auch Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Bankguthaben oder Aktien und Wertpapiere.
Das selbstgenutzte Wohneigentum und die eigene Altersvorsorge werden im Rahmen des sogenannten Schonvermögens nicht angetastet.
Schenkungen der Eltern können sogar rückwirkend bis zu 10 Jahre geltend gemacht werden.
Private Vorsorge – Schutz vor enormen finanziellen Einbußen
Um sich und seine Kinder vor enormen finanziellen Einbußen zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Die Anbieter bieten verschiedene Varianten einer Pflegezusatzversicherung an.
Pflegetagegeldversicherung
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt eine laut Vertrag vereinbarte Summe für jeden Tag, an dem der Betroffene pflegebedürftig ist. Die Leistung kann auch an Angehörige ausgezahlt werden. Der Vorteil einer Pflegetagegeldversicherung besteht darin, dass der Leistungsempfänger selbst entscheiden kann, wofür er das Geld ausgibt.
Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung erstattet die verbliebenen Kosten im Pflegefall, d.h. die versicherte Person oder deren Angehörige müssen Rechnungen für in Anspruch genommene Leistungen vorlegen. Das führt zwangsläufig zu dem Problem entsprechende Nachweise, zum Beispiel bei einer Pflege in den eigenen vier Wänden, vorzuweisen.
Pflegerentenversicherung
Bei der Pflegerentenversicherung erhält die versicherte Person eine Rente ausgezahlt. Diese Rente richtet sich nach der Pflegestufe. Hierbei spielt es keine Rolle, für welche Leistungen diese Zahlung verwendet wird.
Staatliche Förderung in Form der Pflege-Bahr
Bei den oben genannten Versicherungen müssen eingehende Gesundheitsfragen beantwortet werden. Da häufig über den Abschluss von Pflegeversicherungen viel zu spät nachgedacht wird, besteht bei den Versicherten das ein oder andere Krankheit oder körperliche Einschränkung, welche schlussendlich den Abschluss einer Versicherung unmöglich macht. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit eine Pflegeversicherung in Form der Pflege-Bahr abzuschließen. Zusätzlich fördert der Staat noch durch einen Zuschuss. Die Pflege-Bahr ist jedoch leistungsschwächer als die anderen oben angegebenen Tarife.
Checkliste – Pflegezusatzversicherung
✔ Achten Sie auf möglichst geringe Wartezeiten
✔ Achten Sie auf möglichst hohe Leistungen in den einzelnen Pflegestufen
✔ Lebenslange Leistungen
✔ Ausreichende Zahlung in allen Pflegestufen
✔ Keine Leistungskürzung/Benachteiligung bei häuslicher Pflege/Laienpflege
Hinweis: Wer sich mit dem Thema Pflege auseinandersetzt, der sollte sich auch mit dem Thema Vollmachten und Verfügungen beschäftigen.
Sollten Sie noch Fragen zur privaten Pflegeversicherung haben, unser Service-Team beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen:
